Keine Brummis mehr am Samstag(hr) (adac) Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs tritt jetzt in einigen Ländern das erweiterte LKW-Fahrverbot an Samstagen in Kraft. Dabei wird laut ADAC in Österreich erstmals bereits am Freitag, 2. Juli, der Schwerverkehr von den wichtigsten Straßen verbannt. In Deutschland und Italien sind die PKW-Fahrer an den Samstagen ab 3. Juli unter sich.
Die österreichische Ferienreiseverordnung 2004 schreibt auf Autobahnen (ausgenommen sind die Rheintalautobahn A 14 und die Arlberg-Schnellstraße) sowie Schnell- und einigen Bundesstraßen ein Extra-Fahrverbot für LKW von mehr als 7,5 t Gesamtgewicht zu folgenden Zeiten vor:
- An den Freitagen 2. Juli, 23. Juli, 30. Juli und 6. August jeweils zwischen 15 und 19 Uhr.
- An allen Samstagen von 3. Juli bis einschließlich 11. September von 8 bis 15 Uhr.
Unabhängig von der Ferienverordnung dürfen LKW-Fahrer in Österreich die Autobahnen von Samstag, 15 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr, nicht befahren.
Auch in Italien wird zur Hauptreisezeit das Fahrverbot für LKW über 7,5 t verschärft. Hier darf der Schwerverkehr ebenfalls an den Samstagen nicht fahren und zwar von Samstag, 3. Juli, bis einschließlich Samstag, 4. September, jeweils von 7 bis 24 Uhr. Darüber hinaus sind Italiens Straßen am Freitag, 30. Juli, von 7 bis 24 Uhr sowie am Freitag, 13. August, von 16 bis 24 Uhr, für Brummis tabu. Italiens Autobahnen müssen von LKW über 7,5 Tonnen auch an folgenden Tagen gemieden werden: Freitag, 23. Juli, 16 bis 24 Uhr, Sonntag, 1. August, 0 bis 7 Uhr und Freitag, 6. August, 16 bis 24 Uhr. An Sonntagen dürfen LKW in Italien von Juni bis September jeweils von 7 bis 24 Uhr nicht unterwegs sein.
Am Samstag, 3. Juli, startet Deutschland das LKW-Ferienfahrverbot. Bis einschließlich Samstag, 28. August, haben dann Brummis über 7,5 t sowie LKWs mit Anhänger von 7 bis 20 Uhr auf Autobahnen nichts verloren. Sonst gilt in Deutschland das Fahrverbot für Schwerfahrzeuge an Sonn- und Feiertagen jeweils von 0 bis 22 Uhr.
01.07.04 [zurück zur Startseite] © 2004 Camping-Channel |