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Autorecht in den EU-Ländern: "Graue Lappen" gelten unverändert

(hr) (adac) Deutsche Autourlauber können ihre Fahrt ins Ausland getrost mit einem alten grauen oder rosaroten Führerschein antreten. Laut ADAC haben die alten deutschen Führerscheine in allen Ländern der Europäischen Union nach wie vor Gültigkeit.

Basis dieser Rechtslage ist die EU-Richtlinie 91/439EWG. Nach einer Entscheidung vom 21. März 2000 müssen alle bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung gültigen Fahrerlaubnisse auch in den anderen EU-Staaten weiter anerkannt werden.

Auch wenn der "graue Lappen" mit einem alten Foto versehen ist, muss sich der Besitzer der Fahrerlaubnis kein neues EU-Dokument besorgen. Beim Führerschein handelt es sich um kein Identitätspapier, sondern um ein Dokument, das das Bestehen der Fahrerlaubnis ausdrücklich bestätigt. Hat die Polizei eines EU-Landes Zweifel an der Identität des Führerschein-Inhabers, sollte dieser seinen Personalausweis vorzeigen.

Probleme können Auslandsreisende allerdings von vorneherein vermeiden, wenn sie einen EU-Führerschein haben. Das neue, 1999 eingeführte Dokument, auf dessen Ausstellung man bis zu sechs Wochen warten muss, kostet 24 Euro. Der EU-Führerschein empfiehlt sich vor allem bei häufigen Auslandsfahrten, wenn im vorhandenen Führerschein ein altes Foto klebt oder Eintragungen nicht mehr gut lesbar sind.

14.07.04

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